1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der CoreStream Group KlG, Staldenhof 18, 6014 Luzern (nachfolgend «CoreStream») und dem Kunden. Sie gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die CoreStream im Rahmen von Angeboten, Individualverträgen oder Service Level Agreements (SLA) erbringt.
Mit Unterzeichnung des Angebots oder des Individualvertrags bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Diese AGB sind jederzeit in der jeweils gültigen Fassung unter www.corestream.ch/agb abrufbar und können in schriftlicher Form angefordert werden.
Im Konfliktfall gilt folgende Reihenfolge:
1. Angebot / Individualvertrag
2. AGB
3. SLA
Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch CoreStream anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Auf Anfrage erstellt CoreStream ein Angebot, bestehend aus Leistungsbeschrieb, Preisen, diesen AGB und gegebenenfalls anwendbaren SLA. Ohne gegenteilige Vereinbarung erfolgt die Angebotserstellung unentgeltlich.
Der Vertrag kommt zustande durch das vom Kunden unterzeichnete Angebot oder den Individualvertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail, Ticketnummer) seitens CoreStream.
Bestellungen ohne Angebot werden nach effektivem Aufwand zu den gültigen Stundensätzen verrechnet. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ergibt sich aus dessen Wortlaut. Innerhalb dieser Frist ist CoreStream gebunden.
3. Vertragsgegenstand
CoreStream erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Managed IT Services, Cloud Services, Wartung & Support sowie Services & Solutions. Dazu gehören insbesondere Analyse, Beratung, Planung, Installation, Betrieb und Unterhalt von IT-Infrastrukturen, Netzwerken, Kommunikations- und Sicherheitssystemen, Virtualisierung, Backup, Hosting und Systemintegration.
Darüber hinaus vertreibt CoreStream Hard- und Softwareprodukte Dritter (inkl. Lizenzen). Gegenstand des Kaufvertrags sind die im Angebot genannten Produkte einschliesslich der vom Hersteller bereitgestellten Dokumentation.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und – sofern vereinbart – aus den SLA und Factsheets. Wird kein SLA abgeschlossen, gelten sämtliche Dienstleistungen als «Best Effort»-Leistungen; das heisst, CoreStream erbringt Support und Wartung nach bestem Wissen und Können, jedoch ohne garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.
4. Rechte und Pflichten von CoreStream
- CoreStream erbringt ihre Leistungen fachgerecht, nach dem Stand der Technik und gemäss Vertrag.
- Wartung & Support sind modular aufgebaut. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Service Levels wählen. Ohne SLA erfolgen Support- und Wartungsleistungen auf «Best Effort»-Basis, ohne Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Servicezeiten.
- Cloud Services (IaaS, SaaS) dürfen ausschliesslich für den ordentlichen Geschäftsbetrieb genutzt werden. CoreStream kann bei übermässiger Nutzung oder Gefährdung des Betriebs die Leistung vorübergehend einschränken oder sperren.
- Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe oder Versand auf den Kunden über.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CoreStream. CoreStream ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
- Software und Dokumentationen werden dem Kunden physisch oder elektronisch (Download, Datenträger, Fernübertragung) bereitgestellt.
- Installations-, Projektmanagement- und Integrationsleistungen werden gemäss Angebot oder effektivem Aufwand verrechnet. Anpassungen an der bestehenden Kundenumgebung, Schulungen oder Datenübernahmen gelten als Zusatzleistungen.
- Ist eine formelle Abnahme vorgesehen, erstellt CoreStream ein Abnahmeprotokoll, welches auch ohne Teilnahme des Kunden als verbindlich gilt.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Entgelte gemäss Angebot oder Vertrag termingerecht und ohne Abzüge zu bezahlen.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle organisatorischen, administrativen und technischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen.
- Der Kunde gewährt CoreStream und deren beauftragten Dritten bei Bedarf Zugang zu den relevanten Systemen und Räumlichkeiten.
- Der Kunde verpflichtet sich, Systeme sachgemäss zu verwenden und aktiv an der Fehlerbehebung mitzuwirken.
- Mängel sind innert 5 Werktagen nach Lieferung oder Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
- Der Kunde ist für regelmässige Datensicherungen verantwortlich, sofern kein Backup-Service vereinbart wurde.
- Für Drittprodukte, die nicht über CoreStream bezogen wurden, übernimmt CoreStream keine Haftung oder Supportpflicht. Der Kunde ist für deren Lizenzierung verantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von CoreStream nur rechtmässig zu nutzen. Rechtswidrige, diskriminierende, verleumderische oder sicherheitsgefährdende Inhalte sind untersagt.
- Bei missbräuchlicher oder gesetzeswidriger Nutzung ist CoreStream berechtigt, Leistungen zu sperren oder den Vertrag fristlos aufzulösen.
6. Preise
Es gelten die in den Angeboten vereinbarten Preise, exklusive Mehrwertsteuer. CoreStream behält sich Preisänderungen vor, die auf veränderte Einkaufskonditionen, Lohnkosten, Energiepreise oder Zulieferantenpreise zurückzuführen sind. Diese werden dem Kunden vorgängig schriftlich mitgeteilt.
7. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Produkte und Cloud-Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu begleichen.
- Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist die 1. Mahnung (keine Kosten, Zahlungsfrist 7 Tage).
- Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird eine 2. Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 15.– versendet (Zahlungsfrist weitere 7 Tage).
- Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird eine 3. Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 30.– zugestellt. Nach Ablauf dieser Frist behält sich CoreStream das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten und rechtliche Schritte einzuleiten.
- Ab dem Verzugszeitpunkt werden 10 % Verzugszins pro Jahr sowie sämtliche Inkasso- und Gerichtskosten verrechnet.
- CoreStream kann nach Verzug Leistungen einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet.
- Rechnungen und Mahnungen werden per E-Mail und/oder Post zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragsdauer ein Jahr ab Vertragsbeginn.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende erfolgt.
CoreStream kann den Vertrag bei schwerwiegender Pflichtverletzung des Kunden fristlos und entschädigungslos auflösen.
9. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte verbleiben bei CoreStream oder deren Lieferanten. Der Kunde erhält ausschliesslich das vertraglich vereinbarte, nicht übertragbare Nutzungsrecht im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen.
10. Rechtsgewährleistung
Für Software und Lizenzen gelten ausschliesslich die Lizenzbedingungen des Herstellers. Der Kunde meldet Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich schriftlich an CoreStream. CoreStream oder der Hersteller übernehmen die Abwehr solcher Ansprüche und tragen berechtigte Kosten gemäss vertraglicher Vereinbarung.
11. Gewährleistung und Garantie
- CoreStream gewährleistet, dass gelieferte Produkte den Spezifikationen des Herstellers entsprechen.
- Für Dienstleistungen gilt die Sorgfaltspflicht, jedoch keine Funktionsgarantie.
- Absolute Systemsicherheit oder Datenverfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
- Bei Vertragsende kann der Kunde die Herausgabe seiner Daten verlangen. Erfolgt kein Verlangen innert 30 Tagen, ist CoreStream zur Löschung berechtigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Lieferung. CoreStream steht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu.
12. Wartungsfenster und Betriebsunterbrüche
Regelmässige Wartungsarbeiten können zu temporären Unterbrüchen führen. CoreStream informiert den Kunden über geplante oder notwendige Betriebsunterbrüche rechtzeitig und hält diese so kurz wie möglich.
13. Haftung
- CoreStream haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
- CoreStream übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte, durch den Kunden selbst oder dessen Mitarbeitende verursacht werden. Dies gilt insbesondere für unsachgemässe Bedienung, fahrlässiges Verhalten, unzureichende Schulung, unsichere Passwortaufbewahrung oder unbefugte Zugriffe aufgrund mangelnder Sicherheitsmassnahmen auf Kundenseite.
- Erhält der Kunde auf eigenen Wunsch Administratorrechte oder Root-Zugänge, trägt er die alleinige Verantwortung für sämtliche daraus entstehenden Risiken, Schäden und Sicherheitsverletzungen. In solchen Fällen ist vor Aktivierung eine Abtretungs- und Haftungsfreistellungserklärung zu unterzeichnen, mit der der Kunde CoreStream von jeglicher Verantwortung für die Administration und deren Folgen entbindet.
- Die Haftung von CoreStream ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auch bei Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder sonstigen Ansprüchen.
- Schadensfälle sind innert 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden.
14. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Massnahmen, Energieausfall, Störung von Internet- oder Cloud-Diensten usw.) ist CoreStream für die Dauer der Störung und eine angemessene Wiederanlaufzeit von der Leistungspflicht befreit.
15. Datenschutz
CoreStream bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, 2023).
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Lizenzbereitstellung oder Hardwarelieferung durch Hersteller).
CoreStream gibt keine Kundendaten an Behörden oder sonstige Dritte weiter, ausser dies ist aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Verfügung oder zwingenden gesetzlichen Pflicht vorgeschrieben. Eine freiwillige Herausgabe erfolgt in keinem Fall.
Der Kunde bleibt Dateneigentümer und ist für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Eine grenzüberschreitende Übermittlung kann technisch erfolgen.
Der Kunde kann Auskunft über die ihn betreffenden Daten verlangen und deren Berichtigung beantragen.
16. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit sämtlicher Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für mindestens zwei Jahre fort.
Nach der Installation übermittelte Zugangsdaten sind vom Kunden unverzüglich zu ändern. CoreStream übernimmt keine Haftung für Schäden durch unsorgfältige Passwortverwaltung.
17. Beizug von Dritten
CoreStream ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte oder Hilfspersonen beizuziehen. Eine Ablehnung durch den Kunden ist nur aus wichtigen Gründen möglich und kann Preis- oder Terminfolgen haben.
18. Abtretung und Rechtsnachfolge
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von CoreStream übertragen werden.
CoreStream ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Rechtsformänderung oder Unternehmensübernahme. Der Kunde erteilt hierzu bereits jetzt seine Zustimmung.
Im Falle einer Rechtsnachfolge tritt der neue Rechtsträger mit sämtlichen Rechten und Pflichten in diesen Vertrag ein. Die vertraglichen Bedingungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben dadurch unberührt.
19. Schlussbestimmungen
- Verbindlich ist ausschliesslich diese Fassung der AGB.
- CoreStream behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden elektronisch (z. B. per E-Mail oder Kundenportal) mitgeteilt und treten zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
- Verträge insbesondere vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen, bleiben durch eine Änderung der AGB unberührt. Es gelten stets die im Vertrag festgelegten Laufzeiten.
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und bis ein Jahr danach keine Mitarbeitenden von CoreStream abzuwerben. Bei Verstoss schuldet er eine Konventionalstrafe in Höhe von zwei Jahresgehältern der betroffenen Person.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag weiterhin gültig.
- Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist Luzern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2025 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.