Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CORESTREAM | Ecompire GmbH Version 3.0 — In Kraft ab 01.06.2026

Inhalt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ecompire GmbH (nachfolgend «Anbieter») und dem Kunden im Zusammenhang mit Leistungen, die unter der Marke CORESTREAM angeboten werden. CORESTREAM ist eine Marke der Ecompire GmbH und stellt keine eigenständige Gesellschaft dar.

Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Rechnungsstellung sowie die gesamte kaufmännische und vertragliche Abwicklung sämtlicher unter der Marke CORESTREAM angebotenen Leistungen ausschliesslich durch die Ecompire GmbH.

Durch die Annahme von Angeboten, die Begleichung von Rechnungen oder die fortgesetzte Inanspruchnahme von Leistungen unter der Marke CORESTREAM erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sie gelten als akzeptiert, sobald Leistungen bezogen oder Rechnungen bezahlt werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Definitionen

Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, welche Leistungen unter der Marke CORESTREAM bezieht.

Anbieter ist die Ecompire GmbH, handelnd unter der Marke CORESTREAM.

Subunternehmer / Lieferanten sind Drittunternehmen, welche der Anbieter zur Erbringung technischer Leistungen oder zur Bereitstellung von Infrastruktur beizieht.

Managed Services sind wiederkehrende IT-Leistungen, die im Rahmen eines Abonnementmodells erbracht werden.

Service Level Agreement (SLA) regelt Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Leistungsumfang einzelner Leistungen, sofern ein solches ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Vertragsstruktur und Leistungsabwicklung

Die Ecompire GmbH tritt gegenüber dem Kunden als Vertragspartner für kaufmännische, administrative und koordinative Aufgaben auf, insbesondere im Zusammenhang mit Angebotserstellung, Rechnungsstellung, Zahlungseingang und administrativer Kundenbetreuung.

Die technische Leistungserbringung erfolgt durch beauftragte Subunternehmer oder Drittunternehmen. Der Anbieter ist berechtigt, solche Dritte ohne Offenlegung gegenüber dem Kunden beizuziehen. Der Beizug von Subunternehmern begründet kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer.

Der Anbieter übernimmt die Koordination der beauftragten Leistungserbringer, schuldet jedoch keine eigene technische Kernleistung. Eine Haftung für Leistungen, die durch Subunternehmer oder Dritte erbracht werden, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Der Anbieter haftet ausschliesslich für eigenes, nachweisbares Verschulden im Rahmen seiner kaufmännischen und koordinativen Tätigkeit.

4. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot, einem Factsheet oder einem allfälligen Service Level Agreement. Die Leistungserbringung erfolgt nach branchenüblichen Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie einen erreichbaren Ansprechpartner zu bezeichnen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

6. Preise und Zahlungsbedigungen

Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Abonnementleistungen (Managed Services) werden gemäss vereinbarter Zahlungsperiode im Voraus fakturiert. Hardware, Lizenzen sowie projektbezogene Leistungen sind vor Leistungsbeginn zu bezahlen.

Preisanpassungen werden dem Kunden schriftlich mit einer Frist von mindestens 2 Monaten vor Inkrafttreten angekündigt. Preisveränderungen aufgrund von Drittanbietern (insbesondere Software-Lizenzen) können ohne Einhaltung dieser Frist weitergegeben werden, sofern sie unmittelbar auf Drittanbieter-Entscheide zurückzuführen sind.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach schriftlicher Mahnung mit 10-tägiger Nachfrist die Leistungen ganz oder teilweise zu suspendieren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

Der Anbieter haftet ausschliesslich für unmittelbare Schäden, die nachweislich auf eigenes Verschulden im Rahmen seiner kaufmännischen und koordinativen Tätigkeit zurückzuführen sind, begrenzt auf den Betrag von 3 Monatspauschalen (netto) des betreffenden Vertragsverhältnisses.

7.2 Haftungsausschlüsse

Die Haftung für folgende Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen:

  • Indirekte Schäden und Folgeschäden
  • Entgangener Gewinn
  • Datenverlust, der auf fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten zurückzuführen ist
  • Ausfälle infolge von Drittanbieter-Störungen (z. B. Microsoft, Telekommunikationsanbieter)
  • Schäden durch Cyberangriffe, die ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen
  • Schäden, die auf abgelehnte Sicherheitsempfehlungen des Anbieters zurückzuführen sind
  • Schäden infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden

7.3 Verhältnis zu den AGB

Soweit ein individueller Servicevertrag ergänzende oder abweichende Haftungsregelungen enthält, gehen diese den vorliegenden AGB vor.

8. Gewährleistung

Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder beheben zu lassen.

9. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit von Verträgen richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag oder einem allfälligen Service Level Agreement.

Jede Kündigung — ordentlich wie ausserordentlich — hat ausschliesslich in schriftlicher Form zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Vertragsbruch, anhaltendem Zahlungsverzug nach Mahnung oder dauerhafter Nicht-Erreichbarkeit einer Vertragspartei.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung unter corestream.ch/datenschutz enthalten.

11. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von 3 Jahren.

12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, sofern die betroffene Partei die andere unverzüglich schriftlich informiert und zumutbare Massnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift.

13. Anwendbares Recht unf Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Ecompire GmbH (Kanton Nidwalden).

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch Publikation auf der Website corestream.ch/agb sowie durch Verweis in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen bekannt gegeben.

Versionierung und Inkraftreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden veröffentlicht am 31.05.2026 und treten per 01.06.2026 in Kraft. Version 3.0.

Diese Fassung ersetzt sämtliche vorhergehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Version 2.0 vom 22.12.2025.